Frohnau
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Erbschulzenhof

Erbschulzenhof

Das Haus Alt-Heiligensee 57 steht auf dem Gelände des einstigen Erbschulzenhofes. Bei der Dorfgründung verlieh der Markgraf von Brandenburg als Landesherr dem Anführer der Siedler das erbliche Lehnschulzenamt. Dar Schulze hatte die von den Bauern zu entrichtenden Abgaben einzuziehen und an den Landesherren abzuführen; seine eigenen Ländereien waren abgabenfrei. Um 1442 zogen die Ritter von Bredow den Lehnschulzenhof mit dessen Ländereien ein, wohl weil ein männlicher Nachkomme des Schulzen fehlte. Künftig setzten sie den jeweiligen Schulzen ein, der zugleich Oberhaupt des Dorfgerichtes war.